Ist die Berufsschule geschlossen, besteht die Pflicht für einen Azubi auf Arbeit zu erscheinen. Ist auch der Betrieb aufgrund von Quarantänemaßnahmen geschlossen, so sollte ein Auszubildender zu Hause verbleiben. Stehen Prüfungen im Rahmen der Ausbildung an, so ist bei den zuständigen Stellen zu erfragen, ob diese stattfinden werden. Ähnlich verhält es sich mit anderen Fristen, z.B. Abgaben von Projektarbeiten ect.pp.
Achtung: Gekündigte Geflüchtete mit einer Ausbildungsduldung sollten sich schnellstmöglich beraten lassen!