Mit dem Programm „Arbeitsmarktmentoren Sachsen“ sollen die Potenziale von Schutzsuchenden und anderen Menschen mit Migrationshintergrund für den sächsischen Arbeitsmarkt erschlossen werden. Ziel der Arbeitsmarktmentor*innen ist es, ihre Mentees (die begleiteten Menschen) erfolgreich beruflich in Sachsen zu integrieren. Die Arbeitsmarktmentor*innen begleiten die Mentees auf dem gesamten Weg in Berufsausbildung oder qualifikationsadäquate, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und unterstützen dabei auch deren (potenzielle) Arbeitgeber. Die Arbeitsmarktmentor*innen sind in ganz Sachsen im Einsatz. Insgesamt gibt es 14 Projekte mit mehr als 50 Mentor*innen. Darüber hinaus unterstützt eine Programmbegleitung die Mentor*innen bei ihrer Arbeit. Die aktuelle Programmphase läuft im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027.
Bisherige Erfolge
In der Programmphase vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2024 konnten folgende Erfolge erzielt werden:
über 5.300 Mentees sowie über 2.150 Arbeitgebende begleitet,
über 2.450 Mentees in Beschäftigung vermittelt und
620 Mentees in Berufsausbildung vermittelt.
Das Programm wurde von Oktober 2016 bis Ende 2019 modellhaft erprobt. In der Modellphase wurden bereits
über 3.000 Geflüchtete und mehr als 1.600 Arbeitgebende begleitet,
über 1.200 Geflüchtete in Beschäftigung vermittelt (knapp 90% davon in sozialversicherungspflichtige und qualifikationsadäquate Beschäftigung),
über 500 Geflüchtete in Berufsausbildung vermittelt und
über 100 Geflüchtete in eine abschlussbezogene Qualifizierung vermittelt.
Programmbegleitung
Die Programmbegleitung der Arbeitsmarktmentoren Sachsen ist beim ZEFAS – Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit – angesiedelt. Aufgabe der Programmbegleitung ist einerseits die Unterstützung der Arbeitsmarktmentor*innen als direkter Ansprechpartner bei fachlichen Fragen zu Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie zum Zugang zu Förderangeboten. Andererseits wertet das Projekt die Erfahrungen, die im Rahmen der Einzelfallbegleitung und der Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren gesammelt werden, gezielt aus. Dadurch soll ermöglicht werden, bestehende Regel- und Förderstrukturen an die Bedarfe der Zielgruppe anzupassen sowie Best-Practice-Beispiele als auch Stolpersteine zu identifizieren.
Zu den Kernaufgaben der Programmbegleitung gehören:
fachliche Begleitung der Mentoren-Projekte;
Durchführung von Fach- und Vernetzungsveranstaltungen;
Unterstützung des Informations- und Erfahrungsaustausches und der Vernetzung zwischen den Arbeitsmarktmentor*innen sowie mit Kooperationspartner*innen;
Identifikation und Transfer von Beispielen guter Praxis;
programmweite Öffentlichkeitsarbeit.
Fokus Arbeitgebende
Sie möchten Schutzsuchende oder andere Menschen mit Migrationshintergrund ausbilden oder beschäftigen?
Die Arbeitsmarktmentoren unterstützen Sie bei:
Fragen zur Beschäftigung von Schutzsuchenden und anderen Menschen mit Migrationshintergrund;
Suche nach und Inanspruchnahme von geeigneten Förderangeboten;
verwaltungstechnischen Abläufen;
Integration in die betrieblichen Abläufe auch über die Arbeits- bzw. Ausbildungsaufnahme hinaus.
Voraussetzungen für die Begleitung durch die Arbeitsmarktmentor*innen:
Ihr Unternehmen muss seinen Sitz bzw. seine Niederlassung in Sachsen haben.
Bitte beachten Sie, dass sich das Angebot der Arbeitsmarktmentor*innen vorrangig an Schutzsuchende und deren Familienangehörige richtet. Andere Personen mit Migrationshintergrund (zum Beispiel in Sachsen lebende EU-Ausländer*innen) können im Rahmen freier Personalkapazitäten begleitet werden.
Fokus Schutzsuchende und andere Menschen mit Migrationshintergrund
Sie suchen eine Arbeit oder Ausbildung?
Die Arbeitsmarktmentor*innen helfen Ihnen bei:
der Suche nach Sprachkursen und Qualifizierungsmaßnahmen;
der Suche nach Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsstellen;
Bewerbungen;
Fragen zu Arbeit und Ausbildung in Deutschland;
Suche nach möglichen Berufsfeldern;
Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Selbsthilfe;
Übergang in Ausbildung oder Arbeit;
Bewältigung von Herausforderungen vor und während der Ausbildung oder Arbeitsaufnahme;
Kommunikation mit deutschen Behörden.
Voraussetzungen für eine Teilnahme als Mentee:
Das Angebot der Arbeitsmarktmentor*innen richtet sich vorrangig an Personen mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und deren Familienangehörige sowie an Asylbewerber*innen und Geduldete.
Für die Teilnahme als Mentee müssen Sie
einen Wohnsitz in Sachsen haben und
über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
Im Rahmen freier Personalkapazitäten werden auch andere Menschen mit Migrationshintergrund begleitet.
Kooperationspartner*innen
Die Arbeitsmarktmentoren Sachsen arbeiten mit einer Vielzahl von Partnern auf regionaler, landesweiter sowie Bundesebene zusammen.
Kooperationspartner*innen auf regionaler Ebene
lokale, amtliche und ehrenamtliche Netzwerke
jeweilige Arbeitsagenturen und Jobcenter
sächsische Wirtschaftsverbände und Kammern
Kooperationspartner*innen auf Landesebene
das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA), das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)
Sächsische Bildungsagenturen (SBA) und die Betreuungslehrer*innen der Vorbereitungsklassen (DaZ-Klassen)
der Sächsische Ausländerbeauftragte und die Ausländerbeauftragten bzw. Integrationsbeauftragten der Städte und Landkreise
das Verbändegespräch mit verschiedenen Akteuren aus dem staatlichen und nichtstaatlichem Bereich „Integration und Migration“ (aus dem NIMS – Netzwerk Integration und Migration Sachsen hervorgehend)
RD Sachsen
IQ Sachsen
RESQUE forward
Wirtschaftsverbände
Gewerkschaftsverbände
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