Nein, die reine Teilnahme am Programm darf nicht leistungsrelevant sein und ist somit wenn, dann nur ohne Leistungsbezugsverweis in eine Integrationsvereinbarung aufzunehmen. Natürlich spricht nichts dagegen, die Teilnahme am Programm zu Informationszwecken in eine derartige Vereinbarung aufzunehmen.