Ist die Teilnahme am Programm relevant für die Integrationsvereinbarung der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters und ergeben sich bei Nicht-Teilnahme bzw. Verlassen des Programmes leistungsrechtliche Nachteile?

Nein, die reine Teilnahme am Programm darf nicht leistungsrelevant sein und ist somit wenn, dann nur ohne Leistungsbezugsverweis in eine Integrationsvereinbarung aufzunehmen. Natürlich spricht nichts dagegen, die Teilnahme am Programm zu Informationszwecken in eine derartige Vereinbarung aufzunehmen.