Es steht jetzt oder in den kommenden Wochen ein Wechsel des Arbeitgebers | Arbeitsplatzes an. Was muss getan werden?

Anerkannte Geflüchtete mit einem Aufenthaltstitel ohne besondere Vermerke müssen nichts beachten.

Geht aus dem Aufenthaltsstatus (Gestattung und Duldung) oder dem Aufenthaltstitel jedoch hervor, dass für einen Wechsel des Arbeitgebers bzw. des Arbeitsplatzes eine Erlaubnis der Ausländerbehörde notwendig ist, z.B. weil die Eintragung: Arbeitsaufnahme | Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet im Dokument vermerkt ist, dann ist bei der zuständigen Ausländerbehörde der Wechsel des Arbeitgebers bzw. Arbeitsplatzes schriftlich zu beantragen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Beantragung auf den Internetseiten der lokalen Behörden dazu, welche Voraussetzung zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis benötigt werden und reichen Sie die Unterlagen für Ihren neuen Arbeitsplatz schriftlich ein.