Das vorrangige Ziel der Arbeitsmarktmentor*innen besteht in der Begleitung und Unterstützung von Geflüchteten und Migrant*innen auf dem Weg in Ausbildung oder Beschäftigung. Dabei sollen grundsätzlich Personen ohne Berufs- oder Hochschulabschluss in Berufsausbildung und Personen mit Berufs- oder Hochschulabschluss in qualifikationsadäquate, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geführt werden. Ein weiteres Ziel des Programms besteht in der Beratung und Sensibilisierung von Arbeitgebenden und Ausbildungsbetrieben für die Einstellung und Ausbildung von Geflüchteten und Migrant*innen sowie in ihrer Unterstützung bei der Integration in die betrieblichen Prozesse. Darüber hinaus soll das Programm die Anpassung der bestehenden Regel- bzw. Förderstrukturen an die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integration Geflüchteter und Migrant*innen unterstützen.
Zielgruppen sind einerseits Arbeitgebende, die Geflüchtete und Migrant*innen ausbilden und beschäftigen und andererseits Geflüchtete aus allen Herkunftsländern, die über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen und relativ arbeitsmarktnah sind, sowie weitere Personen mit Migrationshintergrund. Ausgenommen sind Asylsuchende/Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten, sofern sie nach dem 31. August 2015 als Asylsuchende registriert wurden oder aus anderen Gründen ein Arbeitsverbot vorliegt. Vor Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung ist jeweils immer zu klären, ob eine Beschäftigungserlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich ist.