Was zählt als Integrationserfolg im Programm?

Als Integrationserfolg zählt die nachhaltige Integration in qualifikationsadäquate, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bzw. die Integration in eine Berufsausbildung. Eine nachhaltige Integration in Berufsausbildung ist dann gegeben, wenn sich das Ausbildungsverhältnis stabilisiert hat und keine Begleitung durch die Arbeitsmarktmentoren mehr erforderlich ist. Eine nachhaltige Integration in Beschäftigung ist dann gegeben, wenn das Beschäftigungsverhältnis über die Probezeit hinaus weitergeführt wird. Die erfolgreiche Integration ist mit einer Kopie des Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages  zu dokumentieren.