Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu zwei sehr ausführliche Informationsseiten zusammengestellt:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen
Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu zwei sehr ausführliche Informationsseiten zusammengestellt:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen
Grundsätzlich gilt: Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten.
Bei Menschen in Ausbildungsduldung oder geduldeten Geflüchteten, die eine Ausbildung absolvieren gilt prinzipiell dieselbe Regelung, wie bei allen Auszubildenden: Normalerweise erhalten Azubis KEIN Kurzarbeitergeld, da davon ausgegangen wird, dass auch bei eingeschränkter Produktion die Ausbildung weiter fortgesetzt werden kann. Allerdings führt die jetzige Corona-Pandemie oft dazu, dass Ausbildungsbetriebe ganz schließen müssen. In diesen Fällen können Azubis auch Kurzarbeitergeld beziehen. Für die betroffenen geflüchteten Azubis besteht die Aufstockungsmöglichkeit im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes.